Bis wann kann ich meine Quellensteuer für das Jahr 2025 mit dem aktuellen ELM-Standard 4.0 übermitteln?
Alle QST-Übermittlungen, die für das Jahr 2025 übermittelt werden müssen, können noch bis einschliesslich März 2026 mit der alten Schnittstelle ELM 4.0 übermittelt werden. Siehe dazu die Übersicht.
Was passiert ab Januar 2026?
Bei Nutzung einer Software für die Übermittlung von Quellensteuer, ist dies ab Januar 2026 nur dann möglich, wenn die verwendete Software die Schnittstelle ELM 5.0 etabliert hat und zertifiziert ist. Diese Massgabe wurde durch den Verein Swissdec definiert, der Lohnbuchhaltungssoftware in der Schweiz zertifiziert. Wenn Sie ONE 50 nutzen und in Ihrem Kanton bereits im Januar Quellensteuer abführen, ist dies mit ONE 50 zunächst nicht möglich.
Was unternimmt Infoniqa derzeit?
Infoniqa prüft eine Reihe von Massnahmen und entwickelt Behelfslösungen, mit denen die fristgerechte Übermittlung der ab 01.01.2026 anfallenden Quellensteuer weiterhin möglich ist.
- Infoniqa hat bei den Steuerämtern aller Kantone nachgefragt, inwiefern Fristerstreckungen grundsätzlich möglich sind. Ziel ist es, allen Kunden von ONE 50 eine standardisierte und mit den Steuerämtern abgestimmte Vorlage für ein Gesuch zur Verfügung zu stellen, mit der Kunden eine Fristerstreckung bei den für sie zuständigen Steuerämtern beantragen können.
- Zusätzlich stellt Infoniqa derzeit alle Informationen zusammen, um die manuelle Übermittlung der Quellensteuer an die Steuerämter zu ermöglichen, darunter
Was bedeutet das für mich als ONE 50-Nutzer?
Da Sie als ONE 50-Nutzer die ab 01.01.2026 anfallende Quellensteuer nicht Software-basiert übermitteln können, ist es dennoch möglich, die Quellensteuer fristgerecht abzuführen. Dies erfordert eine manuelle Behelfslösung, bei der Sie die Quellensteuer-Daten im Portal des für Sie zuständigen Steueramts eintragen.
Zur Aufbereitung der Daten empfehlen wir den Report "Quellensteuer-Abrechnung(Rekap)" unter Menü - Auswertungen - Jahresverarbeitung.
Die zuständigen Steuerämter sind hier nach Kanton aufgeführt: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/dbst-quellensteuer/qst-links-kantone.html
Ab wann verfügt ONE 50 über die ELM 5.0-Zertifizierung?
Laut Infoniqa sieht der neue Zeitplan vor, dass ONE 50 bis Ende April 2026 die benötigte ELM-Zertifizierung erhält. Infoniqa hat dazu in externe IT-Dienstleister und zusätzliche Projektmanager investiert, um sicherzustellen, dass genügend Ressourcen vorhanden sind, um diesen Zeitplan einzuhalten.
Was erwartet uns im April mit dem AU2? Was muss beim Kunden umgestellt, eingerichtet und geschult werden?
Wir werden dazu noch detaillierte Dokumentationen und Webinare machen. Kunden und Partner werden über die üblichen Kanäle informiert.
Was passiert, wenn jemand den Januar Lohn 2026 noch im Version 2025 oder Version 2026 ohne AU1 erstellt hat und im April 2026 ELM einrichten möchte? Was ist bei Quellensteuer?
Das unterscheidet sich je nach Lohmandanten sehr stark. In den meisten Fällen werden Vormonate von 2026 nochmal berechnet werden müssen.
Kann man da dann nicht eine Automatisierung machen, dass der Wizard erkennt, welche Version aktuell installiert ist und welche Zwischenschritte nötig sind bis 2026 AU2. Das würde massiv das Fehlerrisiko verringern.
Das wäre extrem aufwändig, da Lohnmandanten sehr individuell sind. Zudem müssen wir alle verfügbaren Ressourcen für in die Umsetzung von ELM 5.0 einsetzen.
Bei Kunden, die keine QST haben, aber den Rest mit ELM übermitteln, kann noch im Jahr 2026 bis April noch mit Version 2025.1 gearbeitet werden?
Wir empfehlen in jedem Fall, die aktuellste Version 2026.1 so bald wie möglich zu installieren.
Wenn eine Kunde noch mit Version 2023 arbeitet und möglichst zeitnah auf Version 2026.1 kommen muss, ist die Version 2024 zwingend dazwischen zu installieren?
Nein. Wir empfehlen den Mandanten als Zwischenschritt in der V2025.2 zu öffnen/migrieren. Da aber eine Installation sehr aufwändig wäre, übernimmt die Infoniqa diesen Zwischenschritt. Bitte einfach ein Support-Ticket erstellen.
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