Grundsätze
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Die Harmonisierung der Quellensteuer ist ab 01.01.2021 gültig und somit ab Lohnberechnungen Januar 2021 anzuwenden.
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Sie hat schweizweite Gültigkeit und ist von allen Kantonen anzuwenden.
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Ab 01.01.2021 gibt es ein einheitliches Berechnungsmodell, wobei unterschieden wird zwischen Jahres- und Monatsmodell.
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Jahresmodell -> Kantone GE, FR, VD, VS TI.
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Monatsmodell -> die restlichen Kantone (deutschsprachige Kantone)
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Jahresausgleich: ist im Monatsmodell unzulässig und im Jahresmodell zwingend.
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Ab 01.01.2021 sind keine interkantonalen Verrechnungen mehr zulässig, es wird mit jedem zuständigen Kanton separat abgerechnet.
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Es sind die jeweils gültigen Richtlinien von Swissdec massgebend, dabei ist in geringem Mass ein Abweichen vom Kreisschreiben möglich (Kreisschreiben Nr. 45, 6.1).
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Mutationen bei Quellensteuer pflichtigen Personen, welche zu einer Anpassung des QST-Tarifcodes führen, sind erst ab dem Folgemonat zu berücksichtigen
Welche Anpassungen müssen vorgenommen werden
Diese Anpassungen müssen Sie erst im neu eröffneten Mandanten für das Jahr 2021 vornehmen.
Checkliste
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Vorbereitungsarbeiten |
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Sicherung des Mandanten (min. Lohnartenstamm) |
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Download QST21 Vorlagemandant |
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Lohnarten |
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Lohnarten-Abgleich durchführen |
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Neue/Fehlende Lohnarten importieren |
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Eigene Lohnarten korrekt zuweisen -> periodisch oder aperiodisch |
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Personalstamm |
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Weitere Tätigkeiten erfassen |
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File-/Parameter-Anpassungen |
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File Swissdec.par im Mandantenverzeichnis ersetzen |
Vorbereitungsarbeiten
Sicherung des Mandanten
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Vor dem Lohnarten-Abgleich empfehlen wir eine Sicherung des Mandanten.
Download QST21 Vorlagemandant
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Damit Sie den Lohnarten-Abgleich durchführen können, müssen Sie zuerst den vorbereiteten QST21 Vorlagemandant auf Ihr System herunterladen:
https://ftp.sageschweiz.ch/SUPPORT/_50/Lohn/V2021/QST/QST2021.exe -
Unter folgendem Link finden Sie die Anleitung zum Download der Dateien:
https://ftp.sageschweiz.ch/SUPPORT/_50/Lohn/V2021/QST/QST2021 Dateidownload.pdf
Lohnarten
Lohnarten-Abgleich durchführen
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Wählen Sie Datei / Import / Lohnarten-Abgleich.
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Öffnen Sie den Mandanten QSTMandant im Verzeichnis QST2021, den Sie im vorhergehenden Schritt runtergeladen haben, um den Lohnarten-Abgleich vorzunehmen.
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Klicken Sie bei den Überschriften die Checkbox «PFL» und «ST» an. Somit werden alle Lohnarten im Zielmandanten angepasst, welche für die korrekte Berechnung der QST 2021 nötig sind.
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Prüfen Sie bei der Lohnart 171, dass die Checkbox nur bei «Form» und «Steu» steht.
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Bei den Lohnarten 14880 – 62300 darf nur die Checkbox «PFL» und «ST» gesetzt sein. Bei den restlichen Spalten darf nur «ok» stehen bzw. die Checkbox darf nicht angeklickt [ ] sein.
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Weitere Anpassungen der Lohnarten können zu falschen Lohnberechnungen führen.
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Klicken Sie danach auf «Abgleich».

Neue/Fehlende Lohnarten importieren
Nachdem nun alle bestehenden Lohnarten angepasst wurden, müssen die fehlenden Lohnarten noch importiert werden. Dazu kann erneut der Lohnarten-Abgleich benutzt werden.
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Klicken Sie bei den Überschriften alle Checkboxen an und klicken Sie danach auf «Abgleich».
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Ist dies erledigt sind alle «Standardlohnarten» gesetzt bzw. angepasst.
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Die Lohnarten 62303, 62304 müssen kontiert werden.
(Mit dem Dezember-Release V2021 AU3 werden zusätzliche Lohnarten für die Korrekturfälle ausgeliefert. Es kann sein, dass einige dieser Lohnarten auch noch kontiert werden müssen.)

Eigene Lohnarten korrekt zuweisen
Sofern Sie eigene Lohnarten erstellt haben, welche aperiodisch sind, muss bei diesen im Lohnartenstamm (Register Berechnung) das entsprechende Flag gesetzt werden.
Die periodischen Lohnarten sind alle regelmässigen Lohnarten, welche normalerweise jeden Monat ausbezahlt werden bzw. vertraglich festgelegt wurden. Beispiele: 13. Monatslohn, VR-Honorar, Kinderzulagen, …

Personalstamm
Weitere Tätigkeiten erfassen
Mitarbeiter, die einer weiteren Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Ersatzeinkunft beziehen, müssen diese, damit die Quellensteuer korrekt berechnet werden kann, ab dem 1. Januar 2021 angeben. Im Personalstamm gibt es zu diesem Zweck im Register QST beim Anklicken des Feldes «andere Aktivitäten» ein neues Feld «weitere Tätigkeit». Dort können Sie die zusätzliche Anstellung (in CHF oder %) erfassen.

Sind zusätzliche Erwerbstätigkeiten und Ersatzeinkünfte bekannt?
Wenn ja, Prozentsatz aller zusätzlichen Erwerbstätigkeiten und Ersatzeinkünfte erfassen oder das Gesamtbruttoeinkommen aller zusätzlichen Erwerbstätigkeiten und Ersatzeinkünfte erfassen.
Wenn nein, wird im System Wert 0% erfasst (Standardwert). In diesem Fall wird die Umrechnung auf 100% hochgerechnet.
Beschäftigung 1: CHF 5'000, BG 50%
Beschäftigung 2: CHF ??, BG ??%
QST-SB-Lohn = CHF 5'000 ÷ 50 x 100 = CHF 10’000
Beispiel 2:
Beschäftigung 1: CHF 5'000, BG 50%
Beschäftigung 2: CHF 1’900, BG 20%
QST-SB-Lohn = CHF 5'000 ÷ 50 x 70 = CHF 7’000
File-/Parameter-Anpassungen
Dieses File bzw. Parameter darf erst nach dem Dezember-Lohnlauf angepasst werden
File Swissdec.par im Mandantenverzeichnis ersetzen
Der Parameter QST.QST_LohnBasis muss angepasst werden. Auch hier empfehlen wir, diese Datei durch die von zur Verfügung gestellte Datei zu ersetzen. Diese haben Sie mit dem Download in den Vorbereitungen bereits heruntergeladen. (Siehe Download QST21 Vorlagemandant)
Dateien im Mandanten ersetzen
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Nachdem sie die Dateien aus der QST2021.exe entpackt haben
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Öffnen Sie jetzt den Ordner C:\\QST2021\im_Mandanten_ersetzen im File Explorer
Sie sehen folgendes:

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Ersetzen Sie die bereits bestehenden Files in ihrem Mandanten
(bsp. C:\ProgramData\\Data\SageDemo21) -
Bestätigen Sie alle Meldungen mit JA
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Schliessen Sie nun den File Explorer
Sollten Sie Fragen oder Unklarheiten haben, wenden Sie sich bitte über das Ticketsystem an unseren Support.
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